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Heizungsausfall im Winter: Deine Rechte als Mieter

Bei Heizungsausfall muss der Vermieter unverzüglich handeln – sonst darfst du die Miete mindern. Die Schritte von der Mängelanzeige bis zum Notdienst.

Foto folgt: Heizkörper / Thermostat

Fällt die Heizung in der Heizperiode aus, ist das ein Wohnungsmangel: Der Vermieter muss unverzüglich für Abhilfe sorgen.

Selbst prüfen, bevor du meldest

Mängel richtig anzeigen

Erster Schritt ist immer die Mängelanzeige – telefonisch für die Eile, zusätzlich schriftlich für den Nachweis.

Mietminderung

Bleibt die Wohnung kalt, ist eine Mietminderung möglich. Höhe und Vorgehen vorher mit Mieterverein oder Verbraucherzentrale abstimmen – wir geben keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich bei Heizungsausfall die Miete mindern?

Bei kalter Wohnung in der Heizperiode grundsätzlich ja – Höhe und Vorgehen vorher mit dem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale abstimmen.

Darf ich selbst den Notdienst beauftragen?

Bei Totalausfall im Winter und unerreichbarem Vermieter ja – nur das Nötigste reparieren lassen und die Kosten als Aufwendungsersatz geltend machen.

Redaktion notdienst.de · Fachlich geprüft · Quellen: Mietervereine, Verbraucherzentralen
Quellen: Mieterverein, Verbraucherzentralen
Zuletzt geprüft: 8. Mai 2026

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